Das Familienrecht stellt einen bedeutenden Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei dar.  

Die Rechtsberatung im Familienrecht strebt in erster Linie eine einvernehmliche Lösung zur Durchführung der Trennung, der Regelung des Sorge- und Umgangrechtes für gemeinsame Kinder, Berechnung des Ehegatten- und Kindesunterhaltes und des Güterrechtes an. Es wird hierbei u. a. über Gestaltungsmöglichkeiten durch Eheverträge bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen beraten.

Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie umfassend und detailliert. Ich zeige Lösungsalternativen auf, um entscheiden zu können, ob außergerichtliche oder gerichtliche Schritte am besten für Sie sind. Für den Fall der Prozessführung erfolgt eine Erörterung über alle möglichen vorhersehbaren und nachteiligen Folgen und die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Durchführung von Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor allen zuständigen Oberlandesgerichten (bundesweit). Selbstverständlich werden dabei vorab die Erfolgsaussichten des einzulegenden Rechtsmittels gegen die erstinstanzlichen familiengerichtlichen Entscheidungen geprüft und besprochen.

Seit Juni 2018 besteht eine Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Ingo Roggenkamp-Nösekabel.