Das Familienrecht stellt einen
bedeutenden Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei dar.
Die Rechtsberatung im
Familienrecht strebt in erster Linie eine einvernehmliche Lösung zur
Durchführung der Trennung, der Regelung des Sorge- und Umgangrechtes
für gemeinsame Kinder, Berechnung des Ehegatten- und
Kindesunterhaltes und des Güterrechtes an. Es wird hierbei u. a.
über Gestaltungsmöglichkeiten durch Eheverträge bzw.
Scheidungsfolgenvereinbarungen beraten.
Als Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie umfassend und
detailliert. Ich zeige Lösungsalternativen auf, um entscheiden zu
können, ob außergerichtliche oder gerichtliche Schritte am besten
für Sie sind. Für den Fall der Prozessführung erfolgt eine
Erörterung über alle möglichen vorhersehbaren und nachteiligen
Folgen und die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die
Durchführung von Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor allen
zuständigen Oberlandesgerichten (bundesweit). Selbstverständlich
werden dabei vorab die Erfolgsaussichten des einzulegenden
Rechtsmittels gegen die erstinstanzlichen familiengerichtlichen
Entscheidungen geprüft und besprochen.
Seit Juni
2018 besteht eine Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt und Notar
Ingo Roggenkamp-Nösekabel.
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