Familienrecht:
Die Tätigkeit der Fachanwältin
für Familienrecht umfasst insbesondere folgende Gebiete:
1. Ehe-/ Familien- und
Kindschaftsrecht nebst Einfluss familienrechtlicher Bezüge u. a. zum
Erbrecht sowie Sozial- und Steuerrecht;
2. nichteheliche
Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft;
3.
Internationales
Familienrecht sowie internationales Privatrecht im Familienrecht;
4. Gestaltung von Eheverträgen,
Partnerschaftsverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen,
Trennungsvereinbarungen und die damit verbundenen sonstigen
Vertragsgestaltungen;
5. Scheidungsverfahren sowie
Scheidungsverbundverfahren bzw. isolierte Verfahren, z. B.:
Zugewinnausgleich/ Vermögensauseinandersetzung; Trennungs- und
nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt elterliche Sorge,
Umgangsrechtsverfahren, Ehewohnungszuweisungsverfahren,
Hausratsteilungsverfahren;
6. Verfahren nach dem
Gewaltschutzgesetz;
7. einstweilige Anordnungen im
Unterhaltsrecht sowie Sorge- und Umgangsrecht;
8. Erfolgsaussichten von
Rechtsmitteln in Berufungs- und Beschwerdeverfahren.
Weitere
Tätigkeitsschwerpunkte:
Jugendstrafrecht
Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsunfallrecht
Pferderecht
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