Familienrecht:

Die Tätigkeit der Fachanwältin für Familienrecht umfasst insbesondere folgende Gebiete:

1. Ehe-/ Familien- und Kindschaftsrecht nebst Einfluss familienrechtlicher Bezüge u. a. zum Erbrecht sowie Sozial- und Steuerrecht;

2. nichteheliche Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft;

3. Internationales Familienrecht sowie internationales Privatrecht im Familienrecht;

4. Gestaltung von Eheverträgen, Partnerschaftsverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Trennungsvereinbarungen und die damit verbundenen sonstigen Vertragsgestaltungen;

5. Scheidungsverfahren sowie Scheidungsverbundverfahren bzw. isolierte Verfahren, z. B.:  Zugewinnausgleich/ Vermögensauseinandersetzung; Trennungs- und nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt elterliche Sorge, Umgangsrechtsverfahren, Ehewohnungszuweisungsverfahren, Hausratsteilungsverfahren;

6. Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz;

7. einstweilige Anordnungen im Unterhaltsrecht sowie Sorge- und Umgangsrecht;

8. Erfolgsaussichten von Rechtsmitteln in Berufungs- und Beschwerdeverfahren.

 

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:

Jugendstrafrecht

Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsunfallrecht

Pferderecht